Software-Lizenzbestimmungen
1. Gegenstand dieser Software-Lizenzbestimmungen
1.1 Diese Software-Lizenzbestimmungen beziehen sich auf die von der Sign.able GmbH & Co KG, Hamburg, Deutschland (Sign.able) veröffentlichten Softwareprogramme Sign.able Desktop Client, Sign.able Notes Client und Sign.able Batch Client und den Web-Service Sign.able Signaturservice (Software).
1.2 Die Software ist zur Nutzung im Rahmen des Sign.able Signaturservices der Sign.able GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland (Sign.able) bestimmt. Zur ordnungsgemäßen Funktion benötigt die Software den im Rahmen des Signaturservices Sign.able bereitgestellten Signaturservice.
1.3 Die zur Nutzung der Software im Rahmen des Signaturservices Sign.able erforderlichen Rechte sollen durch diese Software-Lizenzbestimmungen erworben werden.
1.4 Die Software ist eine urheberrechtlich geschützte Arbeit. Das Urheberrecht liegt bei der Sign.able GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland.
1.5 Alle Rechte an der Software, die mit diesen Software-Lizenzbestimmungen nicht ausdrücklich an den Lizenznehmer übertragen werden, bleiben ausschließlich der Sign.able vorbehalten.
1.6 Sollten Sie Fragen zu diesen Software-Lizenzbestimmungen haben, wenden Sie sich bitte an info@signable.de. Eine Nutzungsvereinbarung für den Signatur-Service Sign.able können Sie bei der Sign.able abschließen, wenden Sie sich bitte an info@signable.de.
2. Rechteeinräumung
2.1 Zur Verwirklichung des in Abschnitt 1.2 genannten Zweckes räumt der Service-Provider dem Kunden (Lizenznehmer) hiermit die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die Software im Rahmen des Signaturservices Sign.able zu nutzen.
2.2 Die Rechte sind ohne Zustimmung der Sign.able nicht weiter übertragbar. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der oben genannten Bestimmung zu verwenden.
2.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung, den Titel der Software sowie Namen, Kennzeichen, Logos und Abbildungen des Rechteinhabers unentgeltlich zu benutzen, soweit er ausdrücklich auf die Urheberschaft der Sign.able hinweist.
2.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt oder Teile desselben zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
3. Verbreitung
3.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die unter diesen Software-Lizenzbestimmungen gestellte Software in unveränderter Form auf beliebigen Medien zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
3.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jedem Vervielfältigungsstück eine Kopie dieser Software-Lizenzbestimmungen beizufügen. Macht der Lizenznehmer die Software öffentlich zugänglich, so muss er dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese Software-Lizenzbestimmungen gebührenfrei herunterzuladen. Der Lizenznehmer hat bei der Verbreitung sowie bei der öffentlichen Zugänglichmachung durch einen ausdrücklichen Vermerk auf die Geltung dieser Lizenzbestimmungen hinzuweisen.
3.3 Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die von vorliegenden Software-Lizenzbestimmungen umfasste Software gegen eine Gebühr zu verkaufen, zu verleihen oder zu vermieten, als Grundlage für eigene Softwareprogramme zu verwenden, die Lizenz an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, es sei denn unter ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers. Für weitere Programmkomponenten, welche im Rahmen des Signaturservices Sign.able verwendet werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1 Dem Lizenznehmer wird die Software so wie sie ist und unter weitestmöglichem Ausschluss jedweder Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Die Sign.able behält sich die Möglichkeit vor, jederzeit Verbesserungen und/oder Änderungen an der Software vorzunehmen.
4.2 Die Haftung der Sign.able ist jedenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Sign.able haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Folgeschäden oder sonstige Schäden, die auf Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn gestützt werden und die durch etwaige Fehler der lizensierten Software oder im Zusammenhang mit der Verwendung der lizensierten Software entstanden sind.
4.3 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass ihm im Zuge seiner Schadensminderungspflicht obliegt, eine regelmäßige Datensicherung vorzunehmen.
4.4 Die Haftung im Falle von Veränderungen der Software von dritter Seite und/oder des Lizenznehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Vertragsschluss
5.1 Sofern der Lizenznehmer mit der Sign.able nicht schriftlich anders lautende Lizenzvereinbarungen getroffen hat, erklärt er durch das Herunterladen und Installieren der Software ausdrücklich sein Einverständnis mit den vorliegenden Software-Lizenzbestimmungen.
5.2 Sollte der Lizenznehmer einigen oder allen Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, ist ihm die Nutzung der Software nicht, auch nicht in Teilen gestattet. Der Lizenznehmer muss in diesem Fall die Software umgehend löschen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Software-Lizenzbestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Software-Lizenzbestimmungen ist Hamburg, Deutschland, im Falle der Zuständigkeit des Amtsgerichts, das Amtsgericht Hamburg-Mitte.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Software-Lizenzbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle etwaiger Regelungslücken.