Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sign.able Service
(1) Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des Signaturservices Sign.able durch den Kunden ausschließlich und abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Service-Provider der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung des durch den Service-Provider bereitgestellten Signaturservices Sign.able, abhängig von der jeweils produktspezifischen Funktionalität der einzelnen Dienste des Signaturservices Sign.able.
(2) Leistungen des Service-Providers
- Der Signaturservice Sign.able ermöglicht dem Kunden die Signaturerstellung des zu signierenden Dokuments im Vollmachtsverfahren. Hierbei werden die Dateien des Kunden auf der Grundlage einer vertraglichen Vollmacht im Namen des Kunden mittels auf Mitarbeiter eines Kooperationspartners des Service-Providers personalisierter Signaturkarten signiert.
- Der Service-Provider kooperiert mit dem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Post Com GmbH, Geschäftsfeld Signtrust (nachfolgend Kooperationspartner). Die elektronische Signatur erfolgt mit einem qualifizierten Zertifikat im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.1.2004 (GZ IV B7-S7280 19/04).
- Ein Wechsel des Kooperationspartners bleibt vorbehalten
- Der Signaturservice Sign.able umfasst
(a) einen im Internet verfügbaren Web-Service und
(b) eine beim Kunden installierbare Anwendungssoftware (Software). - Der Service-Provider stellt dem Kunden die Software sowie den Web-Service zur Nutzung des Signaturservices Sign.able kostenfrei zur Verfügung. Die Software wird dem Kunden auf einem Datenträger oder über die Seite www.signable.de in installierbarer Form zum Download überlassen. Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der als Anlage 5 beigefügten Software-Lizenz.
- Nähere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
(3) Supportleistungen des Service-Providers
- Software-Wartung: Die Client Software steht kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Signaturservice wird ausschließlich über die Nutzung der Signaturerstellung bezahlt. Es gibt keine Software-Wartungsvereinbarungen. Der Service-Provider hat aber ein eigenes Interesse an der Weiterentwicklung der Software-Produkte und am problemlosen Einsatz beim Kunden. Daher gewährt der Service-Provider allen Kunden mit gültiger Signaturservicevereinbarung die folgenden Leistungen:
- Telefonsupport: Der Kunde hat das Recht, den Service-Provider via Telefon, Fax oder E-Mail um Support für die Installation des Produktes und die Benutzung desselben zu ersuchen. Unter Supportrecht steht jeweils die zurzeit aktuelle Version des Produktes, bzw. seine direkte Vorgängerversion, so die aktuelle Produktversion noch kein ganzes Jahr auf dem Markt ist. Der Telefonsupport ist zurzeit montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) verfügbar.
- Online-Hilfesystem auf www.signable.de : Der Kunde hat Zugriffsrecht auf das Online-Hilfesystem, welches derzeit im Internet rund um die Uhr unter der Adresse www.signable.de erreichbar ist. Das System ist in deutscher Sprache gehalten und bietet direkten Zugriff auf die Problem- und Lösungsdatenbank des Service-Providers. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.
- Problemlösung: Der Service-Provider wird finanziell vertretbaren Aufwand betreiben, Lösungen zu jedem vom Kunden angezeigten, reproduzierbaren Problem innerhalb des aktuellen, unmodifizierten Produktes, welches die Benutzbarkeit des Produktes nachhaltig mindert, zu finden (Fehler). Die Priorisierung von Fehlern findet seitens des Service-Providers statt. Prioritätsfehler, Fehler also, welche das Produkt unbenutzbar machen oder gänzlich versagen lassen, werden umgehend von Senior Software-Engineers betreut, um eine Lösung bereitzustellen. Sekundärfehler, Fehler also, welche die Leistung oder den Einsatz des Produktes nachhaltig einschränken, werden von dem Service-Provider mittels eines finanziell vertretbaren Einsatzes von Ressourcen zum nächsten Produkt-Update oder zur nächsten Version des Produktes behoben. Kleinstfehler, welche alle übrigen Fehler umfassen, werden für gewöhnlich vom Service-Provider zum Erscheinen der nächsten Hauptversion des Produktes behoben. Zusätzlich kann sich ein Kunde mit der Bitte um Hilfe bei Problemen in Bezug auf das Produkt an den Service-Provider wenden. Sollten diese Probleme nicht auf Fehler des Produktes zurückzuführen sein, so ist deren Lösung nicht Teil unserer Leistung. Der Service-Provider behält sich vor, Hilfestellung aus Kulanz zu leisten, oder, so diese Hilfestellung einen von dem Service-Provider festgestellten Rahmen übersteigt, diese Hilfestellung als Consulting-Leistung gesondert anzubieten und zu den jeweils gültigen Sätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Updates: Der Service-Provider stellt
(a) eine Kopie, oder das Recht eine solche Kopie in maschinenlesbarer Form zu erzeugen, für jedes Update oder jede neue Version des Produktes, so es öffentlich freigegeben ist, zur Verfügung und
(b) eine Kopie aller Versionen der Produktdokumentation zur Verfügung, so diese öffentlich freigegeben sind.
(4) Geheimhaltung und Sicherheit, Datenschutz
- Der Service-Provider verpflichtet sich, die ihm bekannt gewordenen persönlichen Daten von Mitarbeitern des Kunden (z.B. E-Mail-Adresse) nur für den hier beschriebenen Geschäftszweck zu verwenden. Der Service- Provider speichert keine Daten und wertet auch keine Daten aus, die Rückschlüsse auf die Geschäftsbeziehungen des Kunden mit anderen Unternehmen zulassen. An den Signaturservice übermittelte Daten werden nur für die Zeit der Verarbeitung zwischengespeichert. Eine dauerhafte Speicherung der übermittelten Daten erfolgt nicht.
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten. Der Service-Provider wird kundenbezogene Daten in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieser Vereinbarung erfordert. Die Daten werden soweit erforderlich an Kooperationspartner des Service-Providers - z.B. die Deutsche Post COM GmbH - weitergegeben.
- Für den Fall, dass ein Geschäftspartner des Kunden darüber Auskunft verlangt, ob eine Vollmacht zur Signatur zu einem bestimmten signierten Dokument durch den Kunden erteilt wurde, wird der Service-Provider diese Auskunft erteilen. Die Auskunft umfasst nur jene Daten, die in der Vollmacht angegeben sind.
(5) Gewährleistungen
- Sind die vom Service-Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich aufgehoben ist, haftet der Service-Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
- Mängel sind dem Service-Provider unverzüglich anzuzeigen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, dem Service-Provider nachprüfbare Unterlagen über Art und Umfang möglicher Fehler zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. Die Mängelanzeige soll schriftlich erfolgen.
- Der Service-Provider wird Mängel binnen angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder erneute Erbringung der Leistung beseitigen. Im Falle der erneuten Erbringung der Leistung bei mangelhafter Signatur wird der Kunde dem Service-Provider die Daten erneut übersenden, um dem Service-Provider die Nacherfüllung zu ermöglichen. Der Service-Provider kann Mängel auch durch Änderung der Leistung beseitigen, sofern sich hierdurch der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang nicht in für den Kunden erheblichen Aspekten ändert. Der Kunde wird den Service-Provider bei der Beseitigung der Mängel im erforderlichen Umfang kostenfrei unterstützen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für die Software und/oder den Web-Service vorgesehenen und in der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
- Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Service-Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Service-Provider nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden aufgrund von Fehlern der überlassenen Software.
- Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Service-Provider oder seine Partnerunternehmen, soweit diese die Sphäre des Sign.able Services verlassen haben, keinen Einfluss. Der Service-Provider übernimmt keine allgemeine Gewähr dafür, dass übermittelte Daten den Empfänger richtig erreichen, wenn bei der Übermittlung außerhalb des Servers des Service-Providers ein Fehler auftritt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Datentransport über das Internet nicht abhör- und veränderungssicher ist. Bleiben geeignete Sicherheitsvorkehrungen durch den Kunden trotz Möglichkeit ohne Verwendung, trägt der Kunde auch das volle Risiko für den Bruch vertraulicher Daten.
- Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche sind nach § 11 Haftungsbeschränkung des vorliegenden Signaturservicevertrages beschränkt.
- Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme bzw. der Erbringung der Leistung. Diese Frist gilt auch für Ansprüche
- Im Rahmen des kostenlosen Trials ist jedwede Gewährleistung des Service-Providers ausgeschlossen.
(6) Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt jedoch nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, im Falle der Zuständigkeit des Amtsgerichts ist zuständig das Amtgericht Hamburg-Mitte.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle möglicher Regelungslücken.
Anlage
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Software-Lizenzbestimmungen